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TRAVELSCOOT® Set Escape - 249,48 Wh

Produktinformationen "TRAVELSCOOT® Set Escape - 249,48 Wh"

Der TravelScoot Escape ist der ideale Reisebegleiter; zu jeder Zeit und an jedem Ort einsatzbereit.

Dort, wo extreme Wendigkeit, Ultraleichtgewicht, Robustheit und platzsparende Fortbewegung gefragt sind spielt das dreirädrige E-Mobil seine Stärken aus.

Der gesamte TravelScoot Escape wiegt mit Akku nur ~ 14,8 Kg; trägt 155 Kg und lässt sich einfach ohne Werkzeug falten.

Aufgrund des extrem geringen Gewichts und der schnellen und unkomplizierten Faltbarkeit verbunden mit wenig Stauraumbedarf bei hochwertigsten Materialen ist der TravelScoot seit der Markteinführung 2004 sicherlich die beliebteste Ultraleichtmobilitätshilfe am Markt.

Der neueTravelScoot Escape hat Tiefeinstieg mit äußerst kompakten Maßen von 72 x 54 x 27 cm gefaltet mit extrem leichten 9,4 Kg Rahmengewicht (Rahmen mit Lenker, Motor, Bremsen, Hinterrädern, Lenksäule usw.) und leistungsstarkem Nabenmotor (24V DC 200W), Rückwaertsmodi und Bandbremse, Vorderrad breit mit Steckgabel (1,2 Kg), Sitz mit Sattelrohr und Sitzplatte (1,3 Kg) mit Rückenlehne und Rückenlehnpolster (0,5 Kg) auf U-Bügel (0,4 Kg), demontierbare Fußraster mit Gehstockköcher. Fußraster auf 13,5 cm Höhe (Fußraster nach vorne über Zubehör verlängerte Fußrastermontageblock verlängerbar). Lenkerbreite 41 cm, Bodenfreiheit niedrigste Stelle 6 cm. Höhenverstellbarer Lenker. Höhenverstellbarer Sitz, Sitz mit Zubehör (U-Bügelvariante Wendebügel als optionales Zubehör) nach vorne und nach hinten verlagerbar für kleine und große Personen.

Sitzhöhe 47 - 55 cm.
Steigungen bis 15 % bei 110 Kg Zuladung.
Rahmen aus Flugzeugaluminium.
Stockhalter mit Zurrgummi für Gehstöcke und Krücken inklusive.
Reifen aus Polyurethan, pannensicher und langlebig.

Hier im Set mit 249,48 Wh Lithium Ionen Akku (1,85 Kg) für bis zu 20 Kilometer Reichweite pro Ladung, Ladegerät (weltweit einsetzbar 110 - 240V), Ablagedreieck, kleines Werkzeugset, Höhenverstelldistanzringe, gedruckte Anleitung und Tragetasche. Gesamtgewicht ~14,8 Kg.
• Betriebsspannungsbereich: 24 - 29,4 Volt
• Blinklicht: Nein
• Bremsvariante: Heckbremse
• Fahrzeugkategorie: 6 km/h Mobilitätshilfe
• Federung: Ungefedert
• Flugreisentauglich: ja
• Klapp- Faltfunktion: Lenker abklappbar, Lenker höhenverstellbar, Rahmen faltbar
• Radgröße: 8"
• Reifentyp: Vollgummi PU unplattbar
• Zuladung (kg) bis: 150
••• UNTERKATEGORIEN •••: MOBILITÄTSHILFE
• Schnellwechsel o. Zusatzakku: Schnellwechselbar, Zusatzakku möglich
• Reichweite (km): 20, 30, 60
• Steigungsfähigkeit (%): 15, 20
• Steuerung: Drehhandregler & Bremshebel
| Hersteller 🏭 "TRAVELSCOOT"

TravelScoot Hartmut Huber

Grovestrasse 2

D-80997 München

E-Mail: international@travelscoot.com


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Frage : Verkaufe meinen TravelScoot Deluxe mit ~ 6 Jahre alten Akku für 850,- - gerne E-Mail connyelfert@web.de oder Tel. 01723284367; Conny
Von : einem Kunden

Antwort des Shopbetreibers:
Viel Erfolg beim Verkauf wünscht escooter.de TravelScoot sales!

Frage : Benötigt man für das Elektromobil TravelScoot eine Straßenzulassung oder eine Versicherung?
Von : einem Kunden

Antwort des Shopbetreibers:
Nein, bis 6 km/h benötigen motorisierte Fahrzeuge EU-weit weder eine Straßenzulassung noch eine Versicherung. Elektromobile bis 6 km/h sind häufig ohne Zusatzkosten in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, bitte überprüfen Sie dementsprechend Ihre Versicherungsbedingungen.

Frage : Wird der TravelScoot auch von Krankenkassen bezahlt?
Von : einem Kunden

Antwort des Shopbetreibers:

Wir erleben die Kostenübernahmen vom TravelScoot immer wieder von verschiedenen Krankenkassen jedoch ist es kein klassisches Krankenkassenhilfsmittel (der TravelScoot hat keine Hilfsmittelnummer). 

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übernahme sind i.d.R. eine Krankheit (Diagnose) die den TravelScoot bedingt sowie ein Arzt der ein adequates Rezept erstellt und ein Sachbearbeiter der dies akzeptiert. 

Obwohl der TravelScoot bei einer Vielzahl von Gehbehinderungen eine wertvolle Hilfe sein kann, ist dieses Elektromobil von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als medizinisches Hilfsmittel eingestuft.

Achten Sie bei der Antragstellung darauf die Reisetauglichkeit als auch die Möglichkeit den TravelScoot im Auto oder Bahn mitzunehmen nicht zu erwähnen da diese Features von Krankenkassen nicht unterstützt werden dürfen! Die Krankenkassen müssen Ihre Mobilität nur bis zur nächsten Apotheke und den nächsten Friseur ermöglichen. Die Kompaktheit und das Ultraleichtgewicht punkten nur wenn der TravelScoot die einzige Wahl ist um z.B. bestimmte Treppen zu überwinden oder kein großes Elektromobil im Umkreis abgestellt werden darf.

Hier ein paar Erklärungen von einem Sozialgericht warum bei nicht ausgetüftelter Argumentation und Notwendigkeit auf klassische eingetragene Hilfmittel zurückgegriffen wird:

Nur Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung, nicht jedoch auf eine optimale Versorgung (Anmerkung von escooter.de: ...für Menschen mit einfachen Einschränkungen ist der TravelScoot natürlich die optimal Versorgung.)

• Ein Hilfsmittel ist demnach erforderlich, wenn sein Einsatz zur Lebensbewältigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird. Dazu gehören zum einen die körperlichen Grundfunktionen (Gehen, Stehen, Treppensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung) und zum anderen die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die dazu erforderliche Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (unter anderem Aufnahme von Informationen; Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung)

• Ein Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel besteht mit Blick auf die Erforderlichkeit im Einzelfall gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB. V nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen. nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V..nicht bewilligen (BSG 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R; LSG Bayern, Urteil vom 21.11.2019 - L 4 KR 496/18).

• Mit dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB V hat der Gesetzgeber klargestellt, dass das Hilfsmittelverzeichnis nicht abschließend ist (vgl. BT-Drs. 16/3100, 160), vielmehr ist stets die.-Erforderlichkeit im, Einzelfall jm,,ging«41.91.44gebliQh. Demgemäß hat das BSG entschieden, dass die Aufnahme in das Hilfsmittelyerzeichnis nur die Bedeutung einer für die Gerichte, unverbindlichen Orientiertangshilfe habe - (BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 8 KR 13/97 R).

•  Die Hilfmittel die im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sind, verfügen über höhenverstellbare Sitze mit Armlehnen, verstellbaren Rückenlehen, gefedertes Fahrwerk und Sicherheitsgurt (vgl. Hilfsmittel 18.51.05.1018), so dass die regelmäßig körperlich stark eingeschränkten und besonders sturzgefährdeten Versicherten in jeder Lage einen hinreichend festen Halt haben.  //// Der TravelScoot hat keine Sicherheitsgurte, Armlehnen, gefedertes Fahrwerk!

Bei der Versorgung mit einem Hilfsmittel ist vorrangig die Sicherheit des Vesicherten sicherzustellen.