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micro e-bike 16"

Produktinformationen "micro e-bike 16""
Bringt dich mühelos von A nach B!

Das sportliche und leistungsstarke micro E-Bike ist besonders leicht und lässt sich in wenigen Sekunden kompakt entfalten. Auf dem Weg zur Arbeit oder zur Uni kann es somit problemlos mit den öffentlichen Verkehrsmittel kombiniert werden. Zusätzlich dient das micro E-Bike als praktischer Reisebegleiter, der platzsparend im Kofferraum des Autos, im Wohnwagen oder Wohnmobil verstaut werden kann. Die Batterie, die magnetisch am Lenker befestigt ist, kann jederzeit gewechselt und als Power Bank verwendet werden, sollte der Akku deines Smartphones einmal leer sein.

Zusätzlich gibt es noch ein kostenloses StVo. Licht dazu, damit Du bei Dunkelheit nie übersehen wirst.

Features:
– Batterie abnehmbar und als Powerbank nutzbar
– Kostenloses StVO.-Lichterset enthalten
– einfach und schnell klappbar
– perfekt für den Weg in die Uni oder das Büro

Technische Daten:
Eigenschaften: "micro e-bike 16""
Belastbarkeit: 100 kg
Gänge: 6
Geschwindigkeit: bis zu 20 km/h
Gewicht: 14,5 kg
Ladezeit: 3 Stunden
Motor: 250 W
Reichweite: ca. 25 km
Lenkerhöhe: 870-1030 mm
Farbe: grau matt

Zusätzlich gibt es noch ein kostenloses StVo. Licht dazu, damit Du bei Dunkelheit nie übersehen wirst.

Verpackt:
73.5×35×65.5 cm
16 kg

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Frage : Ich habe Interesse an dem MICRO Faltbike hat dieses Model eine Zulassung StVO. Mit frd. Grüßen M.T.
Von : einem Kunden

Antwort des Shopbetreibers:

Hallo M. T.,

das MICRO Faltbike e-Bike 16" ist ein sogenanntes Pedelec (halbelektrisches Fahrrad).

Das BMVI deklariert es so:

Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem Elektro-Hilfsantrieb, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv verringert. Das heißt, sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird oder der Fahrende mit dem Treten aufhört, wird der Hilfsantrieb automatisch unterbrochen. Das Unterscheidungsmerkmal eines Pedelecs ist somit, dass der elektrische Motor zusätzlich zur Muskelkraft und nur unterstützend wirkt. Solche Fahrzeuge sind verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt. (Quelle https://www.bmvi.de/ )

Eine gesonderte Zulassung StVO ist somit nicht nötig.

MfG escooter.de   efahrrad.de